Die Gebietskulisse der „Roten Gebiete“ nach §13a Düngeverordnung wurde für das Anbaujahr 2023 angepasst und länderspezifisch neu ausgewiesen. Nun wird ca. 40 % der Rübenanbaufläche in unserem Einzugsgebiet als nitratbelastet gewertet. Schaut man sich die generellen Flächenanteile „Roter Gebiete“ in den Bundesländern an, so finden sich geringere Werte. Dies liegt daran, dass Zuckerrüben traditionell in intensiven Ackerbauregionen angebaut werden, die öfter von der Einstufung nach §13a der Düngeverordnung betroffen sind.
Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sind in ihrer unternehmerischen Freiheit deutlich eingeschränkt und müssen die Fruchtfolgeplanung überdenken. Wie das Fruchtfolgeglied Zuckerrübe die N-Versorgung der gesamten Fruchtfolge entspannen kann, ist hier beschrieben. Auch kann es Sinn machen, Leguminosen wie Körnererbsen in die Fruchtfolge zu integrieren. Die Konsequenzen der Unterdüngung in den „Roten Gebieten“ werden sich aber nur durch ein Potpourri an Maßnahmen ausreichend relativieren lassen.