Über Additive lassen sich, insbesondere bei der Herbizidapplikation in Rüben, entscheidende Wirkungsverbesserungen erzielen. Sie sind ein wichtiger Baustein der Pflanzenschutzstrategie. Umso essenzieller, dass Mittelauswahl und Einsatz mit den Vorschriften konform sind.
Hierzu gibt es eine Neuerung für 2022. In der Applikationssaison 2022 sind nur noch Additive und Zusatzstoffe zulässig, die nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt und nach § 43 des Pflanzenschutzgesetzes gekennzeichnet sind. Eine Liste mit den genehmigten Mitteln finden Sie hier beim BVL. Additive und Zusatzstoffe, die dort nicht gelistet sind, dürfen auch nicht eingesetzt werden. Zu beachten ist, dass der Prozess dynamisch ist und viele Anträge auf eine Genehmigung warten, also das Verzeichnis beständig aktualisiert wird. Wir gehen aktuell davon aus, dass die etablierten Rübenadditive zur Applikationssaison 2022 auch eine Genehmigung haben werden.
Falls Sie unsicher bezüglich der Zulässigkeit eines bereits gekauften Mittels sind, helfen wir gerne weiter. Alternativ kann der Hersteller Auskunft geben.