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Achtung! Neuer Bekämpfungsrichtwert für die Schwarze Bohnenlaus

| Überregional

Bekämpfungsrichtwert auf 30 % angehoben

Aktuell werden die ersten Rüben gesät und es dauert nicht mehr lange, bis wir die Flächen auf Schädlingsbefall kontrollieren müssen. Grundsätzlich gilt es, die jungen Rüben vor Fraßschäden, Vergilbungsviren und Saugschäden zu schützen. Hierbei werden die Viren hauptsächlich durch die Grüne Pfirsichblattlaus übertragen. Die Schwarze Bohnenlaus verursacht vornehmlich einen Saugschaden. Daher wurde der Bekämpfungsrichtwert (BRW) für die Schwarze Bohnenlaus vom Julius-Kühn-Institut für 2020 angehoben, um unnötige Insektizidbehandlungen zu vermeiden

Es gilt:

  • 30 % bis Reihenschluss
  • bis BBCH 14 ist bei deutlicher Koloniebildung eine Behandlung bereits bei geringerer Befallshäufigkeit möglich
  • 50 % nach Reihenschluss

Wichtig:

  • Achten Sie auf die Nützlingsaktivität! Sind viele Nützlinge im Bestand, können Sie einen höheren Befallsdruck tolerieren
  • Der BRW für die Grüne Pfirsichblattlaus liegt weiterhin bei 10 %
  • Das Blattlaus-Monitoring differenziert im Jahr 2020 zwischen der Grünen Pfirsichblattlaus und der Schwarzen Bohnenlaus

Wir werden Sie rechtzeitig mit dem Blattlaus-Monitoring 2020, der Broschüre Blattläuse erfolgreich regulieren und dem neuen Infoblatt Blattläuse und ihre Feinde (bald verfügbar) über die aktuelle Befallssituation und Bekämpfungsstrategie informieren.

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