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Communiqué Rheinland
Rheinland

Gefrorene Rüben nicht roden!

Warten, bis der Frost vorbei ist

Aufgrund der vorhergesagten frostigen Temperaturen (regional bis – 6°C) wird von Rodetätigkeiten während des Frostereignisses zwingend abgeraten.
Werden gefrorene Rüben gerodet, besteht die Gefahr, dass in der Miete sofort Umsetzungsprozesse in der Rübe starten. In der Folge sind diese dann nicht lager- und auch nicht mehr verarbeitungsfähig.

Rüben für die Langzeitlagerung sollten nur dann noch vor dem Frost gerodet werden, wenn eine kurzfristige Abdeckung der Mieten (nach Rücksprache mit den Dienstleistern) vor Einsetzen des Frostes gewährleistet werden kann. 

Daher sollten Rüben zu diesem Zeitpunkt der Kampagne möglichst erst nach dem Frostereignis gerodet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Rüben beim Roden wieder vollständig frostfrei sind.

 

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