Das Frostereignis vom Wochenende vom 19. auf den 20. November hat deutliche Spuren hinterlassen.
Rüben in den nicht zugedeckten Mieten sind auf der Wetterseite häufig gefroren und glasig geworden. Wahrscheinlich wird nach etwa 10 Tagen die Qualität der geschädigten Rüben nur noch stark eingeschränkt sein. Eine Zuckerproduktion mit diesen Rüben ist nicht mehr möglich und die Verarbeitung würde zum Erliegen kommen.
Von daher haben sich Verband und Fabrik auf folgendes Vorgehen geeinigt:
- Um möglichst viele Rüben für die Verarbeitung in der Zuckerfabrik zu retten, wird der bisherige Lieferplan mietenspezifisch angepasst.
- Ein Mitarbeiter der Fabrik und ein Beiratsmitglied werden sich die jetzt zur Abholung anstehenden Mieten ansehen.
- Beide zusammen entscheiden, ob ein vollständiges Verladen der Miete erfolgen kann oder ob zunächst mit Hilfe eines Baggers die äußere Schicht abgetragen werden muss.
- Die auf der Fläche verbleibenden Rüben werden im Nachgang mengenmäßig erfasst und entschädigt, so dass für jede betroffene Miete eine Lösung gefunden wird.
- Betroffene Landwirte werden von der Fabrik schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.