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Düngeverordnung verschiebt das Gesetz vom Minimum zum Gesetz vom Maximum

| Jülich

Was verändert sich?

Bei den anstehenden Wirtschaftsdüngergaben sind nicht nur die Nährstoffe zu berücksichtigen die von der Zuckerrübe benötigt werden, sondern auch die Nährstoffe die in der organischen Düngung vorhanden sind, ohne das eventuell ein Düngebedarf besteht.

In den neuen Bestimmungen der Düngeverordnung ist verankert, dass innerbetrieblich keine N- und P-Überhänge mehr zulässig sind - es darf lediglich dem Pflanzenbedarf entsprechend gedüngt werden. Darüber hinaus gilt für nitratbelastete Gebiete, die N-Düngung muss 20 % unter dem errechneten Düngebedarf im Durchschnitt der Flächen in nitratbelasteten Gebieten sein. Mit Hilfe der vorliegenden Wirtschaftsdüngeranalyse sowie der vorhandenen Bodenanalyse kann der notwendige Düngebedarf ermittelt werden. Berücksichtigen Sie unbedingt diese Analysegehalte um die notwendigen Ausbringmengen möglichst exakt zu ermitteln.

 

Nutzen Sie hierzu die Anwendung Dungpro.

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