Ob zuerst eine NAK oder zuerst eine Insektizidmaßnahme durchgeführt werden sollte, hängt in erster Linie von der Situation im Feld ab. Bei bereits großen Unkräutern und vielerorts noch geringem Befall mit Läusen empfiehlt sich, zunächst die dringendere Herbizidanwendung durchzuführen. Dies gilt besonders dann, wenn es sich bei den auftretenden Läusen um die Schwarze Bohnenlaus handelt (Bekämpfungsschwelle: 30 % befallene Pflanzen).
Auch die jetzt regional sehr unterschiedlich gefallenen Niederschläge sind hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Läusepopulation zu berücksichtigen, denn die Schäden durch beispielsweise der Schwarzen Bohnenlaus werden bei wüchsigen Bedingungen reduziert.
Wird zunächst die Herbizidmaßnahme durchgeführt, gilt folgende Regel:
- erst NAK, dann Insektizid → mind. 3 Tage Wartezeit
- erst Insektizid, dann NAK → mind. 1 Tag Wartezeit
Wurde bereits die 1. NAK gefahren und es treten bereits Läuse oberhalb der Bekämpfungsschwelle oder sogar die Grüne Pfirsichblattlaus auf, empfiehlt es sich, zeitnah eine Insektizidmaßnahme durchzuführen und die 2. NAK mit entsprechendem Abstand daran anzuschließen.