Der Bereich Länder-Mindestabstände beinhaltet eine Aufstellung über die jeweiligen Mindestabstände zu Gewässern in den einzelnen
Bundesländern.
Gesetzliche Mindestabstände zu Gewässern
Bundesland
Abstand
m
Kommentar
Baden-Württenberg
0
keine Vorgabe
Bayern
0
keine Vorgabe
Brandenburg
(1)
(Empfehlung)
Hessen
0
keine Vorgabe
Mecklenburg-Vorpommern
7
Niedersachsen
1
Nordrhein-Westfalen
1
Rheinland-Pfalz
(5)
(Empfehlung)
Saarland
5
ab Uferlinie (durch Mittelwasserstandslinie bestimmt)
Sachsen
5
Sachsen-Anhalt
(1)
(Empfehlung)
Schleswig-Holstein
0
keine
Vorgabe
Thüringen
5-10
abhängig von Gewässer
bundesweit
(1)
Empfehlung aufgrund
6 Abs. 2 Satz 2 Pflanzenschutz-Gesetz:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen
Gewässern und Küstengewässern angewandt werden
Gewässerabstände
ab Böschungsoberkante, im Saarland ab Uferlinie
Liste
der gesetzlichen Mindestabstände
(PDF-Datei, 52,2 KB Dateigröße)
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