Länder - Mindestabstände

Der Bereich Länder-Mindestabstände beinhaltet eine Aufstellung über die jeweiligen Mindestabstände zu Gewässern in den einzelnen Bundesländern.

Gesetzliche Mindestabstände zu Gewässern
Bundesland
Abstand m
Kommentar
Baden-Württenberg
0
keine Vorgabe
Bayern
0
keine Vorgabe
Brandenburg
(1)
(Empfehlung)
Hessen
0
keine Vorgabe
Mecklenburg-Vorpommern
7
 
Niedersachsen
1
 
Nordrhein-Westfalen
1
 
Rheinland-Pfalz
(5)
(Empfehlung)
Saarland
5
ab Uferlinie (durch Mittelwasserstandslinie bestimmt)
Sachsen
5
Sachsen-Anhalt
(1)
(Empfehlung)
Schleswig-Holstein
0
keine Vorgabe
Thüringen
5-10
abhängig von Gewässer
bundesweit
(1)
Empfehlung aufgrund 6 Abs. 2 Satz 2 Pflanzenschutz-Gesetz:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden
Gewässerabstände ab Böschungsoberkante, im Saarland ab Uferlinie

 
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