Organische Düngung

Unter organischen Düngern versteht man die Wirtschaftsdünger (Stallmist, Jauche, Gülle, Trockenkot), die Stroh- und Gründüngung und die Siedlungsabfälle (Komposte und Klärschlamm).

Wirtschaftsdünger und Stroh

Durchschnittliche Inhaltsstoffe von Wirtschaftsdüngern (bezogen auf Frischmasse) und Stroh sind in folgender Tabelle dargestellt:

Art T-Gehalt in % N ges. P2O5 K2O MgO
Rindermist (kg/t FM) 23 5,0 3,0 6,5 1,8
Schweinemist (kg/t FM) 23 7,0 7,0 5,0 1,4
Hühnertrockenkot (kg/t FM) 60 30,0 23,0 16,0 6,0
Rindergülle (kg/m3 FM) 8 4,0 2,0 5,8 0,9
Schweinegülle (kg/m3 FM) 6 5,1 3,3 3,8 1,1
Stroh (kg/t FM) 86 6,0 3,0 17,0 2,0
T = Trockenmasse, FM = Frischmasse

Werden Wirtschaftsdünger regelmäßig und / oder in größerem Umfang eingesetzt, sollte unbedingt eine Analyse der Inhaltsstoffe und der Trockenmasse erfolgen.

Die Düngeverordnung bestimmt Umfang und Ausbringungszeiten für Wirtschaftsdünger.

Gründüngung

Die Gründüngung hat mehr den Charakter einer bodenverbessernden Maßnahme über die Durchwurzelung des Bodens und die Zufuhr von organischer Substanz. Neben der Stickstoffbindung (Leguminosenanbau) kann auch eine Nematodenbekämpfung bei entsprechender Wahl der Frucht (Senf, Ölrettich) und resistenter Sorte erfolgen. Für die Düngung der Hauptfrucht sollte die Menge Stickstoff angerechnet werden, die zur Gründüngung gegeben wurde.

Siedlungsabfälle

Die für Siedlungsabfälle durchschnittlichen Inhaltsstoffe sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt:

Durchschnittliche Inhaltsstoffe von Siedlungsabfällen

Art T-Gehalt in % N ges. P2O5 K2O MgO CaO
Klärschlamm (kg/t FM) 30 10,8 12,0 1,5 2,5 21,0
Kompost (kg/t FM) 75 16,0 10,6 17,3 13,5 46,6
T = Trockenmasse, FM = Frischmasse

Die Düngermenge wird bei diesen Düngerformen durch die gesetzlichen Regelungen begrenzt. Die Klärschlammverordnung fordert Untersuchungen des Schlammes und des Bodens. Diese Verordnung lässt ein Ausbringen nur in Grenzbereichen für bestimmte Schwermetalle zu. Zusätzlich begrenzt die Verordnung die Gesamtmenge an Klärschlamm unabhängig von den Gehalten auf 5 t Trockenmasse (entspricht ca. 17 t FM) pro ha in 3 Jahren.
Bis zu einer Menge von 10 t Komposttrockenmasse (entspricht ca. 13 t FM) pro ha und Jahr wird eine Überdüngung in der Regel vermieden.

Die Ausnutzung des Stickstoffs im Folgejahr schwankt zwischen 10 – 15 % bei Komposten, bis zu 70 % bei Gülle und Frühjahrsausbringung. Bei der Ausbringung im Herbst ist mit einer um 10 – 20 % geringeren Ausnutzung zu rechnen. Die übrigen Nährstoffe sind nahezu vollständig in die Düngerplanung mit einzubeziehen. In den folgenden Jahren kann mit einer Gesamtausnutzung des Stickstoffs bei Klärschlamm, Kompost und Stallmist von bis zu 50 % gerechnet werden.

© LIZ 2009